Diese AGB gelten für alle Leistungen und Verträge von SoFresh – Colonia Valerio („Auftragnehmer“) mit dem
Auftraggeber. Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsbeginn
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich bestätigt oder den Auftrag in
schriftlicher Form erteilt. Eine schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer ist nicht zwingend erforderlich,
wird jedoch empfohlen, um Missverständnisse zu vermeiden. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen in jedem
Fall der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
3.1 Unbefristete Verträge
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit 14 Tagen Frist schriftlich gekündigt
werden. Die Kündigung muss per Post oder E-Mail an die im Vertrag angegebene Adresse erfolgen.
3.2 Einmalige Aufträge
Das Vertragsverhältnis endet mit der Leistungserbringung. Einmalige Aufträge sind z. B. Umzugsreinigungen,
Endreinigungen oder Grundreinigungen. Der Auftraggeber kann bis 7 Tage vor der geplanten Ausführung
kostenlos kündigen. Danach fällt eine Stornogebühr von 20 % des Auftragswerts an.
3.3 Kurzfristige Aufträge
Aufträge mit einer Ausführung in weniger als 7 Tagen sind nicht kündbar, ausser bei unvorhersehbaren
Ereignissen (z. B. Krankheit des Reinigungspersonals). In solchen Fällen kann der Vertrag kostenlos aufgelöst
werden.
3.4 Wiederkehrende Leistungen
Laufende Verträge für regelmässige Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung) können mit 14 Tagen Frist beidseitig
gekündigt werden.
3.5 Schriftform
Kündigungen müssen schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Ein Einschreiben wird empfohlen, um den Erhalt
nachzuweisen.
3.6 Abweichungen
Abweichende Regelungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.
3.7 Verpflichtung bis Vertragsende
Eine Kündigung entbindet beide Parteien nicht von ihren Pflichten. Alle vereinbarten Leistungen müssen erbracht
und bezahlt werden, bis der Vertrag endet.
§ 4 Vertragsauflösung durch Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann den Vertrag auflösen, wenn folgende Fälle eintreten:
● Extrem verschmutzte Objekte: Wenn der Reinigungsaufwand erheblich über das normale Mass
hinausgeht (z. B. starker Schimmelbefall, Ungeziefer, extreme Müllansammlungen, Raucherwohnung).
● Verschmutzungen nicht gemeldet: Wenn der Auftraggeber starke Verschmutzungen (z.B. an Wänden,
Fenstern, Türen, Küche, Bad) verschweigt, kann der Auftragnehmer die Reinigung verweigern.
In diesen Fällen gilt der Vertrag als nichtig, und der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die nicht
erbrachte Leistung. Bereits entstandene Kosten (z.B. Anfahrt, Material, Vorbereitung) werden dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Zur Dokumentation kann der Auftragnehmer Bilder oder andere Beweismittel erstellen und bei Bedarf
weitergeben.
§ 5 Ausführung der Dienstleistungen
a) Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Wartung) fachgerecht und
sorgfältig aus.
b) Er setzt qualifiziertes Personal ein, das zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
c) Reinigungsmittel und Geräte stellt der Auftragnehmer, sofern nicht anders vereinbart.
d) Reinigungsarbeiten in leerstehenden Wohnungen oder Häusern werden individuell vertraglich festgelegt. Nicht
zum Objekt gehörende Möbel werden weder gereinigt noch verschoben.
e) Zusatzmaterialien wie Seife, Toilettenpapier oder Abfallsäcke sowie Entsorgungsgebühren sind nicht im Preis
enthalten und werden separat berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§ 6 Reinigungspersonal
6.1 Personal und Qualität
Der Auftragnehmer stellt qualifiziertes und zuverlässiges Reinigungspersonal bereit. Er sorgt für geeignete
Arbeitskleidung und überprüft regelmässig die Qualität der Reinigungsleistungen durch geschulte
Kontrollpersonen.
6.2 Vertraulichkeit
Das Reinigungspersonal darf keine Dokumente einsehen oder Schreibtische öffnen. Alle Mitarbeitenden sind zur
strikten Vertraulichkeit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichtet.
6.3 Schweigepflicht
Alle Mitarbeitenden unterliegen einer Geheimhaltungspflicht, die mit Vertragsbeginn gilt und auch nach
Vertragsende fortbesteht. Diese umfasst alle geschäftlichen, betrieblichen und persönlichen Angelegenheiten.
§ 7 Zahlungskonditionen
7.1 Fälligkeit der Zahlung
Die Rechnung ist sofort nach Abschluss der Reinigung fällig und muss innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden.
Bei verspäteter Zahlung können Gebühren anfallen.
7.2 Verzugsgebühren
Bei Zahlungsverzug kann eine Gebühr von mindestens CHF 30.– (zzgl. MwSt.) erhoben werden. Der
Auftraggeber wird darüber informiert.
7.3 Vorauszahlung
Bei bestimmten Aufträgen ist eine Vorauszahlung von mindestens 50% erforderlich. Ohne rechtzeitige Zahlung
kann der Auftrag verschoben oder storniert werden.
7.4 Zusatzleistungen
Zusätzliche oder unerwartete Leistungen und Mehrkosten, die vom Auftraggeber genehmigt wurden, werden
separat abgerechnet.
7.5 Arbeitspause bei Zahlungsverzug
Bei ausstehender Zahlung kann der Auftragnehmer die Arbeiten aussetzen, bis die offene Rechnung beglichen
ist. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 8 Mängel und Reklamationen
8.1 Sorgfalt und Reklamationsfrist
Der Auftragnehmer führt die Reinigung sorgfältig aus. Mängel müssen spätestens 7 Tage nach Abschluss
schriftlich gemeldet werden. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
8.2 Reklamationen nach Übergabe
Werden Mängel direkt nach der Reinigung oder bei der Wohnungsübergabe per Protokoll gemeldet, werden sie
kostenlos behoben. Nach erfolgreicher Übergabe übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung, es sei
denn, der Mangel war nicht sofort erkennbar.
8.3 Nachbesserung
Berechtigte Mängel werden innerhalb von 5 Tagen kostenlos behoben, sofern sie im Verantwortungsbereich des
Auftragnehmers liegen. Schäden durch unsachgemässe Nutzung oder unklare Reinigungsanforderungen sind
ausgeschlossen.
8.4 Abnahme und Garantie
Der Auftraggeber muss die Reinigung innerhalb von 48 Stunden abnehmen. Spätere Reklamationen sind nur
möglich, wenn nachweislich ein später aufgetretener Mangel vorliegt.
8.5 Abnahmegarantie bei Umzugsreinigungen
Falls der Vermieter die Reinigung beanstandet, wird eine Nachreinigung durchgeführt.
8.6 Unberechtigte Reklamationen
Unberechtigte Reklamationen können zu Kosten für eine zweite Nachreinigung oder eine unabhängige
Begutachtung führen. Normale Abnutzung zählt nicht als Mangel.
8.7 Unabhängige Begutachtung
Hält der Auftragnehmer eine erneute Beanstandung für unbegründet, kann eine unabhängige Prüfung veranlasst
werden. Sind die Mängel unberechtigt, trägt der Auftraggeber die Kosten.
§ 9 Besondere Bedingungen
9.1 Dübellöcher
Das Füllen von Dübellöchern gehört nicht zu den Leistungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber trägt alle
Kosten für Malerarbeiten, einschliesslich der Behebung von Unebenheiten oder Farbunterschieden.
9.2 Entsorgung
Der Auftragnehmer entsorgt keinen Müll oder Abfall aus den gereinigten Objekten.
9.3 Starke Verschmutzungen
Bei extremen Verschmutzungen kann der Auftragnehmer die Verwaltung oder Vermietung informieren und zur
Dokumentation Fotos anfertigen.
§10 Haftung und Versicherung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er bei der Reinigung verursacht. Keine Haftung besteht für Abnutzung,
falsche Nutzung, Eingriffe des Auftraggebers oder höhere Gewalt.
Es gibt eine Betriebshaftpflichtversicherung bis 10 Mio. CHF für Personen- und Sachschäden. Nicht versicherte
oder indirekte Schäden sowie entgangener Gewinn werden nicht ersetzt. Schäden durch Feuer, Unfälle, Kriege,
Streiks oder Dritte sind ebenfalls ausgeschlossen.
§ 11 Preise und Anpassungen
11.1 Preise
Die Preise für die Reinigung werden individuell festgelegt und basieren auf der genehmigten Offerte. Es werden
nur die darin vereinbarten Leistungen erbracht.
11.2 Preisanpassungen
Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn:
● Weitere Leistungen benötigt werden (z.B. zusätzliche Räume).
● Starke Verschmutzungen den Aufwand erheblich erhöhen (z.B. Raucherwohnungen, Tierhaare,
Klebereste).
● Der tatsächliche Reinigungsaufwand höher ist als vereinbart.
Der Auftraggeber wird vorab informiert und muss der Preisanpassung schriftlich zustimmen. Andernfalls kann der
Auftrag abgelehnt werden.
11.3 Anzahlung bei starker Verschmutzung
Bei extremen Verschmutzungen ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises erforderlich. Die Arbeiten
beginnen erst nach Zahlungseingang.
11.4 Preisänderungen durch gesetzliche Vorgaben
Erhöhen sich Löhne, Sozialabgaben oder Steuern, können die Preise angepasst werden. Der Auftraggeber wird
mindestens 30 Tage im Voraus informiert. Eine Mehrwertsteuererhöhung kann jederzeit, ab dem Datum der
Inkraftsetzung, überwälzt werden.
11.5 Änderungen während des Auftrags
Ändern sich die Bedingungen während der Reinigung und erhöht sich der Aufwand, kann der Preis nachträglich
angepasst werden. Der Auftraggeber muss dies schriftlich bestätigen.
§ 12 Personalabwerbung
12.1 Abwerbung von Mitarbeitern ist untersagt
Der Auftraggeber darf während der Vertragslaufzeit und ein Jahr danach keine Mitarbeiter des Auftragnehmers
einstellen oder in anderer Form beschäftigen (z.B. Selbstständigkeit).
12.2 Vertragsstrafe bei Verstoss
Verstösst der Auftraggeber gegen diese Regel, muss er eine Vertragsstrafe zahlen. Diese beträgt ein Drittel des
durchschnittlichen Jahresumsatzes, den der Auftragnehmer in den letzten 12 Monaten vor Vertragsende aus den
vereinbarten Leistungen erzielt hat. Die Strafe gilt unabhängig davon, ob ein Schaden entstanden ist, und
zusätzlich zu möglichen weiteren Schadenersatzansprüchen.
12.3 Weitere Schadenersatzansprüche
Zusätzlich zur Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer weitere Schäden geltend machen, z. B. Kosten für die
Suche nach Ersatzpersonal oder geschäftliche Nachteile.
12.4 Ausnahme
Die Regelung entfällt, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Mitarbeiter in ein nicht konkurrierendes
Unternehmen gewechselt ist.
§ 13 Zustimmung zu den AGB
Mit der Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber die AGB.
§ 14 Datenschutz
Die Firma nutzt Kundendaten ausschliesslich zur Bearbeitung der Anfrage, direkten Kommunikation und hält sich
an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche
Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Rheinfelden (AG).
15.2 Unwirksame Bestimmungen
a) Falls eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar ist, bleibt der Rest des Vertrags gültig.
b) Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine möglichst ähnliche, rechtlich wirksame
Regelung zu ersetzen.
15.3 Änderungen und Zusatzvereinbarungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB müssen schriftlich von beiden Parteien bestätigt werden.